Für Eltern, die rechtzeitig vorsorgen

Familienrechtsstreit?
Die Versicherung zahlt.

FamiliaDirekt schützt Sie mit einer Rechtsschutzversicherung für Familienrecht – damit Anwalts- und Gerichtskosten Sie nicht in den Ruin treiben.

Ein familienrechtliches Verfahren kostet im Schnitt 3.000 – 27.000 € – ohne Versicherung zahlen Sie allein dafür.
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Bis zu 30.000 € Deckung je Fall Freie Anwaltswahl Anfrage in 60 Sekunden DSGVO-sicher

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Kostenlos, unverbindlich – Tarifberatung folgt persönlich.

FamiliaDirekt
Bis 30.000 € Deckung 1.200+ Familien 60 Sek. Anfrage

Schritt 1 von 2

Welche Bereiche sollen versichert sein?

Mehrfachauswahl möglich – wir beraten Sie zu jedem Bereich persönlich.

Bitte mindestens einen Bereich auswählen.

Schritt 2 von 2

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Wir melden uns persönlich – kostenlos und unverbindlich.

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Tarifangebot inklusive: Sie erhalten im Anschluss ein persönliches Tarifangebot mit konkreten Fallbeispielen und Leistungsübersicht – kostenlos, unverbindlich.

Keine Kaufverpflichtung. Keine Kosten. Persönliche Rückmeldung.

Anfrage eingegangen

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns persönlich zur weiteren Besprechung.

Ihr persönliches PDF kommt per E-Mail

Kein Spam. Keine Verpflichtung. Nur Ihre Unterlagen.

1.200+
Familien versichert
30.000€
Max. Deckungssumme je Fall
0€
Eigenanteil im Streitfall

Rechtliche Fakten – Amtliche Quellen

2.000 – 6.000 €
Typische Anwalts- und Gerichtskosten pro Instanz im Familienrechtsstreit – auch wenn Sie im Recht sind.
Quelle: RVG (Anwaltskosten) & FamGKG (Gerichtskosten in Familiensachen, § 48 ff.)
3.000 – 15.000 €
Kosten für ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten (z. B. Kindeswohlgutachten, Erziehungsfähigkeit) – Abrechnung nach Stundensatz gemäß JVEG.
Quelle: JVEG § 9 i.V.m. Anlage 1, Honorargruppe M1–M3 (ca. 75–120 €/Std.)
> jeder 2. Fall
In mehr als jedem zweiten Trennungsfall folgt auf das Erstverfahren mindestens ein weiterer Rechtsstreit – über Unterhalt, Umgang oder Aufenthaltsort.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Familiengerichtliche Verfahren

Kostenkalkulator

Was kostet ein Rechtsstreit wirklich?

Verschieben Sie die Regler – und sehen Sie sofort, welches finanzielle Risiko Sie ohne Versicherung eingehen.

Was Familiengerichte anordnen können – und was das kostet
Sachverständigengutachten (§ 163 FamFG) Das Gericht kann jederzeit ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit oder zum Kindeswohl anordnen. Die Kosten tragen die Beteiligten – i.d.R. je zur Hälfte. Das JVEG regelt Stundensatzätze für gerichtlich bestellte Sachverständige – keinen fixen Gesamtbetrag. Honorargruppe M3 (Psychologen/Psychiater): ca. 100–120 €/Std.
Kindeswohlgutachten: 80–150 Std. → 8.000–18.000 € · Umgangsgutachten: 30–50 Std. → 3.000–6.000 €
Gerichts- & Anwaltskosten (RVG / FamGKG) Selbst bei einer Einigung vor Gericht fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren nach RVG und FamGKG an – pro Instanz und für beide Seiten getrennt. Bei zwei Instanzen: schnell 10.000 €+.
Folgeverfahren – die Regel, nicht die Ausnahme In mehr als jedem zweiten Trennungsfall folgt auf das Erstverfahren mindestens ein weiterer Rechtsstreit – über Unterhalt, Umgang oder Aufenthaltsort. Jedes Mal entstehen neue Kosten.

Mein persönliches Risiko berechnen

Schätzen Sie Ihre Situation ein. Die Angaben sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung typischer Verfahrenskosten.

Streitwert (Verfahrensgegenstand)15.000 €
Sachverständigengutachten Keins
Anwaltskosten (RVG)
Gerichtskosten (FamGKG)
Gesamtrisiko ohne Versicherung
Ihr Risiko ohne Versicherung
Mit Versicherung gespart

* Kalkulationsbeispiel auf Basis typischer Verfahrenskosten (RVG, FamGKG). Tatsächliche Kosten können abweichen. Dies ist kein Deckungsversprechen. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz im Einzelfall besteht, ergibt sich aus den maßgeblichen Versicherungsbedingungen.

Was ein Rechtsstreit kostet

Ohne Versicherung riskieren Sie alles –
mit FamiliaDirekt nicht.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer. Wer nicht abgesichert ist, zahlt alles selbst – auch wenn er im Recht ist.

Ohne Versicherung

Sie zahlen alles selbst

Anwaltskosten: 2.000 – 6.000 € pro Instanz
Gerichtskosten: 500 – 2.500 €
Sachverständigengutachten: 3.000 – 15.000 €*
Ggf. Kosten der Gegenseite
Typisches Kostenrisiko:3.000 – 27.000 €+

* Erziehungsfähigkeits- oder Kindeswohlgutachten, je nach Komplexität und Verfahrensdauer

Mit FamiliaDirekt

Die Versicherung übernimmt

Anwaltskosten (mitversichert)
Gerichtskosten (mitversichert)
Sachverständigenkosten (mitversichert)
Freie Anwaltswahl – Sie entscheiden
Ihr Eigenanteil:0 €

Leistungsumfang

Was Ihre Versicherung abdecken kann

Unsere Lösung deckt typischerweise die häufigsten familienrechtlichen Streitigkeiten ab. Ob Versicherungsschutz im Einzelfall besteht, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Unterhaltsstreitigkeiten

Kinder- und Ehegattenunterhalt – ob Sie zahlen müssen oder fordern wollen.

Bis 30.000 € je Fall

Umgangsrecht

Wenn der Umgang verweigert wird – die Ver­sicherung kann Sie unter­stützen, Ihr Recht durch­zusetzen.

Bis 30.000 € je Fall

Sorgerecht

Sorgerechts­verfahren sind emotional und teuer. Die Ver­sicherung kann Verfahrens­kosten über­nehmen – freie Anwalts­wahl inklusive.

Bis 30.000 € je Fall

Aufenthaltsbestimmung

Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes – rechtlich und finanziell abgesichert.

Bis 30.000 € je Fall

Typische Situationen

Echte Fälle – und was sie kosten

Diese Szenarien zeigen, welche Kosten bei familienrechtlichen Verfahren typischerweise entstehen können. Alle Angaben sind Beispiele und kein Deckungsversprechen.

Unterhalt

Kindesunterhalt wird verweigert

Ein Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt. Der betreuende Elternteil muss klagen, um den gesetzlichen Anspruch des Kindes durchzusetzen – oft langwierig und kostspielig.

Typisches Kostenrisiko4.000 – 9.000 €
Mit Versicherung0 € Eigenanteil
Umgangsrecht

Umgang wird systematisch verweigert

Der andere Elternteil verweigert regelmäßig den vereinbarten Umgang. Viele verzichten aus Kostengründen auf einen Anwalt – und verlieren dadurch ihr Recht.

Typisches Kostenrisiko3.000 – 8.000 €
Mit Versicherung0 € Eigenanteil
Sorgerecht

Sorgerechtsstreit mit Gutachten

In strittigen Sorgerechtsfällen ordnet das Gericht häufig ein psychologisches Sachverständigengutachten an. Diese Gutachten sind teuer und müssen vorab finanziert werden.

Typisches Kostenrisiko7.000 – 15.000 €
Mit Versicherung0 € Eigenanteil
Aufenthaltsbestimmung

Streit um den Lebensmittelpunkt

Wenn Eltern sich über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Diese Verfahren gehen oft durch mehrere Instanzen.

Typisches Kostenrisiko8.000 – 25.000 €
Mit Versicherung0 € Eigenanteil
Kostenlos & unverbindlich

Ihr persönliches Familienrechtsschutz-Tarifangebot

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein auf Ihre Situation abgestimmtes Tarifangebot mit konkreten Fallbeispielen, Leistungsübersicht und Checkliste – kostenlos, ohne Verpflichtung.

So funktioniert es

In 3 Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

Schnell, unkompliziert – Sie entscheiden in eigenem Tempo.

1

Schutz anfragen

Wählen Sie die Sie interessierenden Bereiche aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

< 60 Sekunden
2

Persönliche Tarifberatung

Unser Spezialist ruft Sie zurück, erklärt Tarife und Konditionen – kostenlos und unverbindlich.

Persönliche Rückmeldung
3

Vertrag abschließen

Sie schließen Ihren Familienrechtsschutz ab – die 12-monatige Wartezeit beginnt ab Vertragsbeginn.

Nach Abschluss

Ihre Situation – ehrlich betrachtet

Schon mitten im Streit?
Ihr Restrisiko ist noch viel größer.

Viele Menschen kommen zu uns, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist. Das ändert nichts daran, dass die nächsten Jahre entscheidend sein werden.

Wir wissen: Manchmal kommt man erst dann, wenn die Krise da ist.
Für den aktuellen Streit greift die 12-monatige Wartezeit – das ist eine tarifliche Regelung, die für alle Familienrechtsschutz-Tarife gilt und weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden kann. Aber: Familienrechtskonflikte enden selten mit einer einzigen Auseinandersetzung. Geben Sie das Alter Ihres Kindes ein – und sehen Sie, wie viele Jahre Restrisiko vor Ihnen liegen.
Alter Ihres Kindes:
5 Jahre
Restrisiko Sorge / Umgang
13
weitere Jahre bis zur Volljährigkeit – in denen neue Streitigkeiten entstehen können
Restrisiko Unterhalt
20
weitere Jahre potenzieller Unterhaltsstreitigkeiten (bis 25. Lebensjahr)
60 %
aller erstmaligen Familienrechtsstreitigkeiten führen innerhalb von 3 Jahren zu Folgestreitigkeiten – häufig in einem anderen Bereich (erst Unterhalt, dann Sorgerecht oder umgekehrt). Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
Kostenlos prüfen lassen

Kostenlose Beratung · Kein Kaufzwang · Wartezeit beginnt ab Vertragsschluss

Häufige Fragen

Alles zur Versicherung

Was ist eine Familienrechtsschutz-Versicherung?
Eine Familienrechtsschutz-Versicherung übernimmt typischerweise die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen – z. B. Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die genauen Leistungen richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wie hoch ist die maximale Deckungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 € je Rechtsschutzfall für Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen im Beratungsgespräch erläutern.
Gibt es eine Wartezeit?
Es gilt eine tarifliche Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn – diese ist unverhandelbar und kann weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden. Streitigkeiten, die erst nach Ablauf der Wartezeit entstehen, können versichert sein. Was konkret versicherbar ist, klärt Ihr Berater im persönlichen Gespräch. Deshalb ist frühzeitiges Handeln so wichtig.
Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?
Ja. Sie haben freie Anwaltswahl. Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten werden im Rahmen der Versicherungsbedingungen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Ist die Tarifberatung wirklich kostenlos?
Ja, vollständig kostenlos und unverbindlich. Unser Spezialist berät Sie zu Tarifoptionen und schickt Ihnen im Anschluss ein persönliches Tarifangebot. Es entsteht keine Kaufverpflichtung.
Was, wenn mein Streitfall bereits begonnen hat?
Das ist eine der häufigsten Situationen, mit denen Menschen zu uns kommen – und wir verstehen das.

Zwei Dinge sind hier zu unterscheiden: Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss laufen oder bekannt sind, sind aufgrund des versicherungsrechtlichen Grundsatzes der Vorvertraglichkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen – unabhängig von Tarifen oder Wartezeiten. Die tarifliche Wartezeit von 12 Monaten gilt zusätzlich für zukünftige Streitigkeiten, die nach Vertragsabschluss entstehen.

Aber: Familienrechtsstreitigkeiten sind selten ein einmaliges Ereignis. Statistisch führen 60 % aller erstmaligen Streitigkeiten innerhalb von 3 Jahren zu Folgeauseinandersetzungen – oft in einem anderen Bereich. Und das Risiko besteht so lange, wie Ihr Kind minderjährig ist (Sorge/Umgang bis 18 Jahre) bzw. noch Unterhaltsansprüche bestehen (bis 25 Jahre). Je früher Sie sich jetzt absichern, desto besser sind Sie für das Nächste gewappnet.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich und kostenlos zu Ihrer individuellen Situation.
Ist Familienrecht in meiner normalen Rechtsschutzversicherung enthalten?
Meistens lautet die Antwort Ihres bisherigen Versicherers: „Ja, Familienrecht ist mitversichert" – und das stimmt formal. Fragen Sie aber gezielt nach, was genau übernommen wird, folgt in aller Regel die Ernüchterung: In nahezu allen Standard-Rechtsschutzversicherungen handelt es sich um einen sog. Beratungsrechtsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten. Das bedeutet: ca. 250 € für eine anwaltliche Erstberatung, bei besonders kulanten Gesellschaften ergänzt um einen begrenzten Anteil außergerichtlicher Anwaltstätigkeit.

Die entscheidende Frage ist: Glauben Sie, dass es ausreicht, wenn Ihr Anwalt außergerichtlich einen Brief an den anderen Elternteil schreibt – und der sich dann einfach fügt? Oder gehen Sie eher davon aus, dass ein Richter das letzte Wort haben wird?

Wenn Sie zweiteres für wahrscheinlicher halten, sind Sie mit einem reinen Beratungsrechtsschutz für den entscheidenden Teil des Verfahrens nicht abgesichert.

Wer Ihnen sagt, gerichtlicher Familienrechtsschutz sei in Deutschland grundsätzlich nicht versicherbar, irrt: FamiliaDirekt übernimmt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltskosten – bis zu 30.000 € je Fall. Wenn der Anwalt außergerichtlich nicht ans Ziel kommt, fängt der Schutz bei uns erst richtig an.